Formulare & Hinweise zum Bauantrag
Mit unserer "Checkliste zum Bauantrag" (abrufbar am Seitenende) bieten wir Ihnen eine kleine Hilfestellung für Ihr geplantes Bauvorhaben.
Des Weiteren finden Sie in unserem Virtuellen Bürgerbüro einige Formulare, Informationen und Hinweise für Ihren Bauantrag.
Zudem hat das Bayerische Innenministerium auf seinen Seiten die amtlichen Formulare im Bauantragsverfahren eingestellt. Bitte beachten Sie den untenstehenden Link.
Neu ab 02.08.2017: Im Gemeindegebiet gilt ab sofort eine eigene Stellplatzsatzung. Bei Neubauvorhaben und Änderungen im Bestand sind die Regelungen hierfür zu beachten. Sie finden die Satzung zum Download im Bereich "Satzungen und Verordnungen".
Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren - Gebühren und Hinweise
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens müssen diejenigen Nachbarn, die in ihren geschützten Rechten berührt sind oder sein können, von dem Bauvorhaben informiert werden (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BayBO). Dazu sind der Lageplan und die Bauzeichnungen (Eingabepläne) den Nachbarn zur Unterschrift vorzulegen.
Der Bauherr kann in besonderen Fällen beantragen, dass die Nachbarbeteiligung durch die Gemeinde erfolgen soll (Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO). Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf, dass die Gemeinde diese Aufgabe des Bauherrn übernimmt.
Die Gemeinde Roggenburg führt die Nachbarbeteiligung nur in besonders begründeten Fällen durch. Die Benachrichtigung ist kostenpflichtig (25 € je Nachbar/ Nachbarbeteiligung gem. Ziff. 2.I.1/1.33 des Kostenverzeichnis-KVz). Der Antrag ist mit dem Bauantragsformular (Ziff. 5) zu stellen.
Weitere Hinweise - siehe pdf am Seitenende!
Service für Bauherren - Lageplan und Nachbarschaftsverzeichnis
Der amtliche Lageplan mit Nachbarschaftsverzeichnis, als maßgeblicher Bestandteil eines Bauantrags, kann auch über die Gemeinde erworben werden. Bisher haben Bauherren diesen Plan nur über das Vermessungamt erhalten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
Wir weisen darauf hin, dass der Plan ab 01.12.2012 36,00 EUR pro Stück kostet. Diese Gebühr wird direkt an das Vermessungsamt weitergeleitet, sie wird nur im Namen der Vermessungsverwaltung erhoben.
Selbstverständlich können Sie auch weiterhin den amtlichen Plan direkt beim Vermessungsamt beantragen.
Gartenbewässerung & Regenwassernutzung
Sie interessieren sich für den Einbau eines gesonderten Gartenwasserzählers um Ihre Abwassergebühren zu verringern? Oder Sie wollen gesammeltes Regenwasser zur Toilettenspülung und Gartenbewässerung nutzen? Hierfür gibt es in unserem Virtuellen Bürgerbüro entsprechende Anträge und Hinweise, welche satzungsmäßigen Grundlagen gelten und was hierbei zu beachten ist.

Bauwasseranschluss
Für die Versorgung Ihrer Baustelle mit Wasser benötigen Sie einen Bauwasseranschluss. Diesen beantragen Sie bitte mit dem entsprechenden Formular, welches Sie am Seitenende finden.
Bei weiteren Fragen rund zu diesen Themen steht Ihnen unser Bauamt gerne zur Verfügung.