Bei Aufenthalt im Flur, den sanitären Anlagen und den Büros in der Gemeindeverwaltung Roggenburg gilt auch nach dem 02. April 2022 weiterhin ein Maskengebot
Der Mindeststandard ist eine medizinische Maske (OP-Maske). Die höherwertige FFP2-Maske (auch KN95 GB 2626-2006 oder vergleichbar) ist nicht zwingend vorgeschrieben. Bitte halten Sie sich auch weiterhin an die bisher geltende Regelung des Einhaltens eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen.